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Lasermedizin

Patienten-Information Laser KTP

bei der Behandlung mit dem Laser (KTP) handelt es sich um eine Methode, mit der ästhetisch störende Gefäßerweiterungen und kleine Blutschwämmchen behandelt werden. Der Laser stellt eine alternative Behandlungsmöglichkeit zu anderen Verfahren wie Vereisung oder Strombehandlung dar und besitzt ein viel geringeres Narbenrisiko bei oft besserem Therapieerfolg.
Der Eingriff ist im Allgemeinen wenig schmerzhaft, so dass oft als Betäubung eine Betäubungscreme ausreicht. Die Diagnose muss vor der Lasertherapie immer zweifelsfrei feststehen, manchmal ist deshalb vorher die Entnahme einer kleinen Hautprobe notwendig. Bei manchen ausgedehnten Hautveränderungen ist eine Laser-Probebehandlung eines kleinen Hautareals zu Beginn sinnvoll, um das zu erwartende kosmetische Resultat zu beurteilen. Die Behandlung kann dann 6-10 Wochen später in weiteren Sitzungen fortgeführt werden.
Sie sollten intensive Sonnenbestrahlung, Solarium und Selbstbräuner 6 Wochen vor der Behandlung vermeiden und unmittelbar vor dem Eingriff keine Kosmetika oder Make-up auftragen. Vor und nach der Behandlung erfolgt eine Fotodokumentation.

Nach dem Eingriff kann es zu Rötung, Schwellung, evtl. selten Krustenbildung kommen. Die Krusten dürfen nicht abgekratzt werden. Unbedingt erforderlich nach einer Laserbehandlung ist eine Nachbehandlung durch Sie mit Kühlung (coldpacks) für 15 - 30 min, evtl. wird zur Nachbehandlung noch eine antibiotische Salbe angewandt. Das endgültige kosmetische Ergebnis kann frühestens nach 6 Monaten beurteilt werden.

Auch eine laserchirurgische Behandlung kann Nebenwirkungen verursachen, die Ihnen vorher bekannt sein müssen und die sich zum großen Teil wieder zurückbilden, z.B. vorübergehende Rötung und Wundsein der Haut, Schwellung, Blutung, Krustenbildung, verstärkte Pigmentierung, verminderte Pigmentierung, Provokation einer Herpes- oder bakteriellen Infektion, erhöhte Lichtempfindlichkeit, Narbenbildung. Bei bekannter Herpesinfektion sollte schon vor dem Eingriff mit einer Tablettenbehandlung begonnen werden.

Diese Behandlungsform ist nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Daher werden wir diese Behandlung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liquidieren. Der Betrag ist unmittelbar nach der Behandlung zu begleichen. Wenn Sie einen Lasertermin nicht einhalten können, sagen Sie bitte mindestens 48 Std. vorher ab. Wir müssten Ihnen ansonsten eine Aufwandsentschädigung berechnen.


Folgende Hautveränderungen können u.a. mit dem Laser (KTP) behandelt werden:

  • Gefäßerweiterungen (rote Äderchen, Spinnennävi) und kleine Blutschwämme

 

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